Berufskraftfahrer-Ausbildung

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Weiterbildung gemäß BKrFQG

Änderungen und Fristen für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer

Die regelmäßige Weiterbildung kann nur nachgewiesen werden durch:

  • Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre (ohne Prüfung)
  • in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z.B. 5 x 7 Zeitstunden).

Die erste Weiterbildung (insgesamt 35 Stunden) erfolgt:

  • innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig!)
  • bis zum 10.9.2013 für alle gewerblichen Busfahrer
  • bis zum 10.9.2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer

Ab wann gilt diese Regelung:

  • Alle gewerblich tätigen Busfahrer müssen spätestens bis 10. September 2013* ihre erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden komplett absolviert haben.
  • Alle gewerblich tätigen Lkw-Fahrer müssen bis spätestens 10. September 2014* ihre erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden komplett absolviert haben.

* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 10. September 2015 erfolgen (Bus) oder 10. September 2016 erfolgen (LKW).

Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen

  • Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung!
  • Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern.
  • Die 35 Stunden müssen zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden.
  • Der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten.
  • Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein

Führerscheinklasse C

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter (18 Jahre) ist kein Druckfehler, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.

Führerscheinklasse CE

Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2. Wie schon bei Klasse C beträgt das Mindestalter für den nicht-gewerblichen Verkehr aber nur noch 18 Jahre (ansonsten 21 Jahre).

Führerscheinklasse C1

Diese Klasse erlaubt es, Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t zu fahren. In der Praxis wird sie meist nur als Vorstufe für die Klasse C1E benötigt.

Führerscheinklasse C1E

Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.

Führerscheinklasse D

Alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr. An die Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt.

Führerscheinklasse DE

Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen sämtliche zur Gruppe der Busse gehörenden Fahrzeuge samt ihrer Anhänger, auch Personenanhänger, gefahren werden.

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